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RECHTSANWALT ERBRECHT

Erben und Verlassenschaft sind wichtige Themen, die das Leben von vielen Menschen betreffen. Wenn jemand stirbt, müssen seine Angehörigen oft Entscheidungen treffen und Fragen beantworten, die mit dem Erbe und der Verteilung des Vermögens des Verstorbenen zusammenhängen. Die diesbezüglichen Entscheidungen des Erben (bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung, Verwaltung der Verlassenschaft, etc.) werden im Verlassenschaftsverfahren getroffen.

 

Eine Verlassenschaft ist der Gesamtbestand des Vermögens einer verstorbenen Person zum Zeitpunkt des Todes. Es besteht aus allen Vermögensgegenständen, wie zum Beispiel Immobilien, Bankkonten, Wertpapierdepots, persönlichen Gegenständen und Schulden. Lediglich das Recht am Wohnungseigentum folgt eigenen, im Wohnungseigentumsrecht festgelegten Regeln. Die Verlassenschaft ist eine juristische Person. Sie kann klagen und geklagt werden.

 

Das Erbrecht legt fest, wer nach dem Tod einer Person das Recht hat, das Vermögen des Verstorbenen zu erben. Sofern ein Testament vorliegt, greift die testamentarische Erbfolge. Dies natürlich unter der Voraussetzung, dass das Testament rechtsgültig errichtet und inhaltlich zulässig ist. Gerade bei fremdhändigen Testamenten muss sehr darauf geachtet werden, dass keine Formfehler das Testament ungültig machen. Das Pflichtteilsrecht stellt sicher, dass nahe Angehörige wie Kinder und Ehegatten jedenfalls einen Teil des Erbes (Pflichtteil) erhalten. Die Erbteile und Pflichtteile sind zu ermitteln und die Erben haben eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung abzugeben. Sofern kein Testament errichtet worden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall erben die Familie und der Ehegatte oder die Ehegattin nach dem Parentelsystem.

 

Sofern das Testament nicht rechtsgültig errichtet worden ist, kann es angefochten werden. Ist das Testament unter Zwang oder infolge eines Irrtums errichtet worden ist, kann es angefochten werden. Die erfolgreiche Anfechtung kann dazu führen, dass ein früheres Testament wieder wirksam wird oder dass die gesetzliche Erbfolge eintritt.

 

Es ist wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Erbrecht und Verlassenschaft auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass man die richtigen Entscheidungen trifft, um das Vermögens wunschgemäß innerhalb der Familie weiterzugeben. Als auf Erbrecht spezialisierter Anwalt unterstütze ich Sie professionell bei der Errichtung Ihres letzten Willens (Testament und/oder Vermächtnis) und registriere diesen im Testamentsregister der österreichische Rechtsanwälte. Als Ansprechpartner und Spezialist für Erbrecht berate und vertrete Sie im Verlassenschaftsverfahren. Sofern eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche oder Ihres Pflichtteilsanspruchs erforderlich ist, werde ich Sie mit umfassenden Sachverstand und Einsatz vor Gericht vertreten.

 

In einer Erstberatung erörterte ich eingehend Ihre Situation und die sich daraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten und erläutere Ihnen den voraussichtlich erforderlichen Aufwand. Ich unterstütze Sie bei der Errichtung eines Testaments oder eines Schenkungsvertrages, prüfe Ihre erbrechtlichen Ansprüche und setze diese effizient im Verlassenschaftsverfahren oder, wenn erforderlich, auch gerichtlich für Sie durch.

TESTAMENT RICHTIG VERFASSEN

GEHT ES AUCH OHNE PFLICHTTEIL?

ZU WENIG GEERBT?

SCHENKEN STATT VERERBEN

STEUER NICHT ÜBERSEHEN!

SCHWERPUNKTE

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Wer Immobilien besitzt, über Wertpapiere verfügt oder andere Vermögenswerte wie etwa ein Unternehmen aufgebaut hat, macht sich naturgemäß Gedanken über deren Vererbung. Im persönlichen Beratungsgespräch wird geklärt, ob Vermögenswerte als Erbteil oder als Vermächtnis übergehen sollen und ob allenfalls eine Nacherbschaft sinnvoll oder notwendig ist. Im Falle eines Unternehmens wird eine detaillierte Nachfolgeplanung unter Einbeziehung aller Familienmitglieder ausgearbeitet.

Sofern ein Auslandsbezug besteht, empfiehlt es sich jedenfalls, die Anwendbarkeit des österreichischen Rechts zu vereinbaren, um allfällige unliebsame Überraschungen, die sich aus der EU-Erbrechtsverordnung ergeben können, zu vermeiden.

Grundsätzlich stehen den nahen Angehörigen, somit den Kindern und einem Ehegatten oder einer Ehegattin der Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Unter relativ eng gefassten Bedingungen kann der Pflichtteil entzogen werden. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, kann im individuellen Beratungsgespräch überprüft werden.

Sie haben Grund zur Annahme, dass Ihnen in einem Erbfall zu wenig zugesprochen wurde? Hat ein anderer Erbe beträchtliche Schenkungen zu Lebzeiten des Verstorbenen erhalten? Diese sind sowohl bei der Berechnung des Erbteils als auch bei der Berechnung des Pflichtteils zu berücksichtigen. Der Pflichtteilsberechtigte hat gegenüber den Erben ein Auskunftsrecht hinsichtlich derartiger Schenkungen.

Wir unterstützten Sie gern dabei, Ihre Position richtig einzuschätzen und Ihre Ansprüche in Erbstreitigkeiten durchzusetzen. Auch wenn Sie mit dem Vorwurf konfrontiert werden, ungerechtfertigterweise zu viel vererbt bekommen zu haben, verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

Bei Auseinandersetzungen unter den Erben wird zunächst versucht, ein Erbteilungsübereinkommen zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, so werden Ihre Ansprüche zielstrebig und mit hoher Effizienz im Klagsweg durchgesetzt.

Auch wenn es in Österreich keine Erbschaftssteuer gibt, sollte doch bedacht werden, dass die Kinder Vermögenswerte zuweilen bereits am Anfang Ihrer Karriere zum Aufbau ihres beruflichen oder privaten Lebens benötigen. In diesem Fall empfiehlt sich eine Schenkung, wobei im Schenkungsvertrag auch die erbrechtliche Behandlung dieser Schenkung in Bezug auf den Beschenkten geregelt werden sollte.

Bei größeren Vermögenswerten, insbesondere Unternehmen, sollte ein sorgfältige Nachfolgeplanung Teil der Unternehmensplanung sein. Durch geeignete vertragliche Regelungen lässt sich die Nachfolge zeitgerecht planen. Für jene Familienmitglieder, die nicht in das Unternehmen eintreten, kann eine entsprechende Ausgleichsregelung getroffen werden.

Dr. Briem, Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien, steht Ihnen gerne bei der Konzeption der Vermögensnachfolge zur Seite. Wir verfassen den Schenkungsvertrag und behalten für Sie das Wohnungsgebrauchs- oder Fruchtgenussrecht vor.  

In Österreich besteht keine Steuerpflicht auf Erben und Schenken im engeren Sinn. Jedoch fallen in manchen Fällen, etwa bei Grundstücken oder Immobilien, sehr wohl Abgaben an das Finanzamt an. Auch eine Leibrente kann langfristige steuerliche Implikationen haben.

Als Spezialist für Erbrecht kenne ich die steuerliche Seite des Erbens und Schenkens im Detail und kann Sie und Ihre Lieben vor bösen Überraschungen bewahren.

DIE KOSTEN IM GRIFF

Nach einer gründlichen Erstberatung erörtern wir mit Ihnen die voraussichtlich zu erwartenden Kosten und die Abrechnungsmodalitäten.

Dr. Stephan Briem, Rechtsanwalt für Erbrecht in 1030 Wien Portrait

ÜBER DR. STEPHAN BRIEM

Höchste juristische Präzision, Verlässlichkeit und Integrität zeichnen Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem aus. Mit seiner langjährigen Erfahrung erarbeitet Dr. Stephan Briem für Sie maßgeschneiderte Lösungen.

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