Gesellschaftsrecht
Bei der Wahl der geeigneten Rechtsform gilt es zu beachten, ob eine Haftungsbeschränkung der einzelnen Gesellschafter erreicht werden soll. In diesem Fall bietet sich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung an oder wenn es zu einer größeren Fluktuation von Gesellschaftern kommen wird, die Aktiengesellschaft. Kleinere Unternehmen werden aber zuweilen auch als Kommanditgesellschaft oder als offene Gesellschaft gegründet. Viele Unternehmer sind sehr verständlich auch Einzelunternehmer.
Dr. Briem berät Sie im gesamten Vorgang der Unternehmensgründung. Diese Start-up-Beratung umfasst die Gesellschaftsform und die Errichtung des Gesellschaftsvertrages, aber wenn erforderlich auch Fragen der Finanzierung und der Förderung.
Streitiges Gesellschaftsrecht
Zuweilen kommt es auch nach längerer Zeit zu einem Streit zwischen den Gesellschaftern. Dies kann die künftige operative Ausrichtung der Gesellschaft betreffen, aber Fragen wie die Auszahlung des Bilanzgewinns oder der Abberufung eines Geschäftsführers.
Wettbewerbsrecht
Es gibt immer wieder Mitbewerber, die sich einen unlauteren Vorteil dadurch verschaffen wollen, dass es sich an die gesetzlichen Regeln des Wettbewerbs nicht halten wollen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schiebt dem einen Riegel vor und schützt den lauteren Mitbewerber. Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung bieten einen zeitnahen und wirksamen Rechtsschutz.
Markenrecht
Die Marke ist das Kennzeichen des Unternehmens und seiner Produkte oder Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr. Da meist ein erheblicher Aufwand an Zeit und Mühe in die Entwicklung und Positionierung der Marke investiert wird, ist es erforderlich, den dadurch geschaffenen Wert vor Eingriffen durch Dritte zu schützen. Auch in diesem Bereich bietet die einstweilige Verfügung, als zeitnah verfügbare gerichtliche Maßnahme, effizienten Schutz.
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt die eigentümliche geistige Schöpfung des Urhebers. Dies kann ein Drehbuch oder ein Musikstück aber auch ein ganzes Gebäude sein. Auch eine Fotografie genießt in aller Regel urheberrechtlichen Schutz. Der Urheber hat Anspruch als solcher im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Fotografie genannt zu werden. Die Urheberpersönlichkeitsrechte schützen den Urheber gegen zu starke Eingriffe in die Integrität seines Werkes.
Neben der einstweiligen Verfügung bieten auch die Urteilsveröffentlichung einen effizienten Schutz gegen Eingriffe in das Urheberrecht. Ausgehend von seiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Unternehmensrechts, die durch ständige Aus- und Weiterbildung ergänzt wird, und seiner langjährigen Erfahrung als Legal Counsel einer urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaft berät sie Dr. Briem in den Fragen des Unternehmensrechts mit höchster Kompetenz. Es werden genau auf Ihr Unternehmen zugeschnittene, individuelle Lösungen erarbeitet.
DIE FACHGEBIETE
Ein Unternehmen ist heute mit einer Vielzahl von rechtlichen Normen konfrontiert. Diese reichen von verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, die beim Betrieb des Unternehmens eingehalten werden müssen, über das Gesellschaftsrecht bis zum Steuerrecht.
Höchste juristische Präzision, Verlässlichkeit und Integrität zeichnen Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem aus. Mit seiner langjährigen Erfahrung erarbeitet Dr. Stephan Briem für Sie maßgeschneiderte Lösungen.
12 Jahre Erfahrung
Autor von Fachpublikationen
Dr. Briem berät Sie Persönlich
Höchste juristische Präzision, Verlässlichkeit und Integrität zeichnen Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem aus. Mit seiner langjährigen Erfahrung erarbeitet Dr. Stephan Briem für Sie maßgeschneiderte Lösungen.
12 Jahre Erfahrung
Autor von Fachpublikationen
Dr. Briem berät Sie Persönlich
Oberstes Ziel ist es, Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen. Verlässlichkeit, Integrität und Vertrauen sind die Grundlage der Tätigkeit für meine Mandanten.
Ihr Rechtsanwalt in 1030 Wien - Dr. Stephan Briem
office@briem-law.at
+43 1 710 82 66
+43 664 130 13 68
Landstraßer Hauptstraße
147/5
1030 Wien
Montag - Donnerstag: 9 - 18 Uhr
Freitag: 9 - 15 Uhr