langjährige
Erfahrung
Dr. Briem berät
Sie persönlich
Autor von Fachpublikationen
Ob es um Erbstreitigkeiten, die präzise Pflichtteilsberechnung oder die sorgfältige Testamentsgestaltung geht - als Spezialist für Erbrecht in Wien stehe ich Ihnen mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen zur Seite. In einer ausführlichen Erstberatung schildern Sie mir Ihr Anliegen und ich prüfe eingehend Ihre rechtliche Position. Im Anschluss daran lege ich Ihnen Ihre individuellen Handlungsmöglichkeiten dar.
Willkommen auf der Unterseite für Erbrecht bei Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem in Wien.
Wenn es um Fragen des Erbrechts geht, stehen ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und hohen Kompetenz zur Seite. Ich weiß, dass erbrechtliche Angelegenheiten oft mit emotionalem Stress und komplexen rechtlichen Herausforderungen einhergehen. Deshalb lege ich besonderen Wert darauf, nicht nur juristisch fundierte Lösungen zu finden, sondern auch einfühlsam und vertrauensvoll mit Ihnen zusammenzuarbeiten.
Beratungstermin vereinbaren
Mein Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Zeit Sicherheit zu geben und Ihre Interessen mit Hingabe und Fachkenntnis zu vertreten. Egal, ob es um die Auslegung eines Testaments, die Regelung von Nachlassfragen oder die Durchsetzung Ihrer Erbrechtsansprüche geht - ich setze mich leidenschaftlich für Ihre Belange ein und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Vertrauen Sie auf meine persönliche Betreuung und darauf, dass ich mich mit vollem Engagement für Ihr Anliegen einsetzen. Ihr Vertrauen ist für mich von größter Bedeutung, und ich bin stolz darauf, Ihr Kompetenzpartner im Bereich des Erbrechts zu sein.
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Durch die Spezialisierung auf Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht und laufendes Monitoring der Rechtsprechung in diesen Fachgebieten kann ich eine hohe fachliche Kompetenz vorweisen, die ich nicht nur in meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, sondern auch als Autor von wissenschaftlichen Fachartikeln und Vortragender bei wissenschaftlichen Tagungen unter Beweis stelle.
Meine Boutique-Kanzlei ist bestens EDV-mäßig ausgestattet. Eine sehr gut ausgestattete Bibliothek, der Zugang zu umfangreichen Online-Datenbanken und der laufende Besuch von Fachseminaren stellen sicher, dass Ihre Interessen auch fachlich stets auf höchstem Niveau betreut werden.
Digitale Signatur über meine Kanzlei
Selbstverständlich können Sie Verträge, bei denen keine beglaubigte Unterschrift erforderlich ist, auch digital über meine Kanzlei signieren. Dies trifft etwa auf Miet- und Pachtverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Abtretungserklärungen, PEP- oder ImmoESt-Erklärungen zu. Sie benötigen dazu lediglich eine Handysignatur, eine ID Austria, Prime-Sign oder das entsprechende Pendant der Swisscom.
Nachdem ich die Vertragsdokumente für Sie vorbereitet habe, werden Sie per E-Mail zur elektronischen Signatur eingeladen. Dies ermöglicht es Ihnen, Vertragsdokumente und sonstige Unterlagen ohne jegliche Zeitverzögerung ortsunabhängig rechtsgültig zu signieren. Eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB.
Errichtung eines Kauf- oder Schenkungsvertrages
Grundbuchsantrag
Prüfung von Kaufverträgen
Beratung über steuerliche Auswirkungen
UErrichtung von BTVG-Verträgen
Berechnung der Immobilienertrags-steuer
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Unternehmensrecht
Erbrecht
Anlegerschutzrecht
Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, UWG)
Gesellschaftsrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Schadenersatzrecht
Startup-Beratung
Urheberrecht
Zivilprozess (Litigation)
Wirtschafts-Strafrecht
Verwaltungsrecht
Versicherungsrecht
Wer Immobilien besitzt, über Wertpapiere verfügt oder andere Vermögenswerte wie etwa ein Unternehmen aufgebaut hat, macht sich naturgemäß Gedanken über deren Vererbung. Im persönlichen Beratungsgespräch wird geklärt, ob Vermögenswerte als Erbteil oder als Vermächtnis übergehen sollen und ob allenfalls eine Nacherbschaft sinnvoll oder notwendig ist. Im Falle eines Unternehmens wird eine detaillierte Nachfolgeplanung unter Einbeziehung aller Familienmitglieder ausgearbeitet.
Sofern ein Auslandsbezug besteht, empfiehlt es sich jedenfalls, die Anwendbarkeit des österreichischen Rechts zu vereinbaren, um allfällige unliebsame Überraschungen, die sich aus der EU-Erbrechtsverordnung ergeben können, zu vermeiden.
Grundsätzlich stehen den nahen Angehörigen, somit den Kindern und einem Ehegatten oder einer Ehegattin der Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Unter relativ eng gefassten Bedingungen kann der Pflichtteil entzogen werden. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, kann im individuellen Beratungsgespräch überprüft werden.
Sie haben Grund zur Annahme, dass Ihnen in einem Erbfall zu wenig zugesprochen wurde? Hat ein anderer Erbe beträchtliche Schenkungen zu Lebzeiten des Verstorbenen erhalten? Diese sind sowohl bei der Berechnung des Erbteils als auch bei der Berechnung des Pflichtteils zu berücksichtigen. Der Pflichtteilsberechtigte hat gegenüber den Erben ein Auskunftsrecht hinsichtlich derartiger Schenkungen.
Wir unterstützten Sie gern dabei, Ihre Position richtig einzuschätzen und Ihre Ansprüche in Erbstreitigkeiten durchzusetzen. Auch wenn Sie mit dem Vorwurf konfrontiert werden, ungerechtfertigterweise zu viel vererbt bekommen zu haben, verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.
Bei Auseinandersetzungen unter den Erben wird zunächst versucht, ein Erbteilungsübereinkommen zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, so werden Ihre Ansprüche zielstrebig und mit hoher Effizienz im Klagsweg durchgesetzt.
Auch wenn es in Österreich keine Erbschaftssteuer gibt, sollte doch bedacht werden, dass die Kinder Vermögenswerte zuweilen bereits am Anfang Ihrer Karriere zum Aufbau ihres beruflichen oder privaten Lebens benötigen. In diesem Fall empfiehlt sich eine Schenkung, wobei im Schenkungsvertrag auch die erbrechtliche Behandlung dieser Schenkung in Bezug auf den Beschenkten geregelt werden sollte.
Bei größeren Vermögenswerten, insbesondere Unternehmen, sollte ein sorgfältige Nachfolgeplanung Teil der Unternehmensplanung sein. Durch geeignete vertragliche Regelungen lässt sich die Nachfolge zeitgerecht planen. Für jene Familienmitglieder, die nicht in das Unternehmen eintreten, kann eine entsprechende Ausgleichsregelung getroffen werden.
Dr. Briem, Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien, steht Ihnen gerne bei der Konzeption der Vermögensnachfolge zur Seite. Wir verfassen den Schenkungsvertrag und behalten für Sie das Wohnungsgebrauchs- oder Fruchtgenussrecht vor.
In Österreich besteht keine Steuerpflicht auf Erben und Schenken im engeren Sinn. Jedoch fallen in manchen Fällen, etwa bei Grundstücken oder Immobilien, sehr wohl Abgaben an das Finanzamt an. Auch eine Leibrente kann langfristige steuerliche Implikationen haben.
Als Spezialist für Erbrecht kenne ich die steuerliche Seite des Erbens und Schenkens im Detail und kann Sie und Ihre Lieben vor bösen Überraschungen bewahren.
Nach einer gründlichen Erstberatung erörtern wir mit Ihnen die voraussichtlich zu erwartenden Kosten und die Abrechnungsmodalitäten. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können bei Deckung die Kosten unmittelbar über diese abgerechnet werden.