langjährige
Erfahrung
Dr. Briem berät
Sie persönlich
Autor von Fachpublikationen
Ob es um die Ausarbeitung oder Prüfung eines Kaufvertrages geht oder um die Lösung von Rechtsstreitigkeiten, als Spezialist für Immobilienrecht berate ich Sie kompetent und kosteneffizient. Im Folgenden können Sie mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen zeitnah und kostengünstig helfen können, Ihre Immobilientransaktionen erfolgreich abzuwickeln.
Willkommen auf der Unterseite für Immobilienrecht bei Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem in Wien.
Wenn es um Rechtsangelegenheiten rund um Immobilien geht, können Sie sich auf meine umfassende Kompetenz und langjährige Erfahrung verlassen. Ich verstehe, dass der Kauf, Verkauf oder die Verwaltung von Immobilien oft mit emotionalen und finanziellen Herausforderungen verbunden ist. Genau deshalb steht bei mir nicht nur die juristische Expertise im Vordergrund, sondern auch Empathie und Verständnis für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Beratungstermin vereinbaren
Mit einem tiefgreifenden Verständnis für das komplexe Gefüge des Immobilienrechts stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu schützen und Ihre Ziele zu erreichen. Ob es um den Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags, die Klärung von Eigentumsfragen oder die Lösung von Streitigkeiten geht - ich setze mich mit Leidenschaft und Entschlossenheit für Ihre Belange ein. Für mich steht Ihr Vertrauen an erster Stelle. Meine Kompetenz ist Ihr zuverlässiger Partner auf dem Weg zu einer erfolgreichen Lösung Ihrer immobilienrechtlichen Angelegenheiten.
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Durch die Spezialisierung auf Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht und laufendes Monitoring der Rechtsprechung in diesen Fachgebieten kann ich eine hohe fachliche Kompetenz vorweisen, die ich nicht nur in meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, sondern auch als Autor von wissenschaftlichen Fachartikeln und Vortragender bei wissenschaftlichen Tagungen unter Beweis stelle.
Meine Boutique-Kanzlei ist bestens EDV-mäßig ausgestattet. Eine sehr gut ausgestattete Bibliothek, der Zugang zu umfangreichen Online-Datenbanken und der laufende Besuch von Fachseminaren stellen sicher, dass Ihre Interessen auch fachlich stets auf höchstem Niveau betreut werden.
Digitale Signatur über meine Kanzlei
Selbstverständlich können Sie Verträge, bei denen keine beglaubigte Unterschrift erforderlich ist, auch digital über meine Kanzlei signieren. Dies trifft etwa auf Miet- und Pachtverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Abtretungserklärungen, PEP- oder ImmoESt-Erklärungen zu. Sie benötigen dazu lediglich eine Handysignatur, eine ID Austria, Prime-Sign oder das entsprechende Pendant der Swisscom.
Nachdem ich die Vertragsdokumente für Sie vorbereitet habe, werden Sie per E-Mail zur elektronischen Signatur eingeladen. Dies ermöglicht es Ihnen, Vertragsdokumente und sonstige Unterlagen ohne jegliche Zeitverzögerung ortsunabhängig rechtsgültig zu signieren. Eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB.
Errichtung eines Kauf- oder Schenkungsvertrages
Grundbuchsantrag
Prüfung von Kaufverträgen
Beratung über steuerliche Auswirkungen
UErrichtung von BTVG-Verträgen
Berechnung der Immobilienertrags-steuer
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Unternehmensrecht
Erbrecht
Anlegerschutzrecht
Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, UWG)
Gesellschaftsrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Schadenersatzrecht
Startup-Beratung
Urheberrecht
Zivilprozess (Litigation)
Wirtschafts-Strafrecht
Verwaltungsrecht
Versicherungsrecht
Ich übernehme nicht nur Errichtung des Kaufvertrages zu einem fairen Pauschale, ich wickle auch die gesamte Treuhandschaft bis zur Eintragung ins Grundbuch (mit oder ohne Pfandrecht) für Sie ab. Immobilienkaufverträge werden prioritär bearbeitet, damit die Eintragung Ihres Eigentums im Grundbuch zeitnah erfolgt.
Wenn Sie eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kaufen wollen, kann ich für Sie den Kaufvertrag errichten, die Treuhandschaft übernehmen und die Grundbuchseintragung erwirken. Diese Leistungen werden von mir zu einem entgegenkommenden Pauschale von 1% des Kaufpreises netto angeboten. Dazu kommt die Umsatzsteuer und Ersatz der Barauslagen (Kopien, Porto, etc.).
Durch eine zeitnahe Information sind Sie stets über den Stand der Abwicklung bestens informiert.
Ich errichte für Sie einen maßgeschneiderten Schenkungsvertrag. Sofern gewünscht, kann ein Fruchtgenussrecht oder ein Wohnrecht zurückbehalten und auch grundbücherlich abgesichert werden. Ich berate Sie in Bezug auf die Höhe der Grunderwerbsteuer und allfälliger sonstiger steuer- und erbrechtlicher Aspekte.
Sollten Sie von einem Bauträger eine Wohnung erwerben und einen Entwurf des Kaufvertrages übermittelt bekommen, so prüfe ich gerne dessen Inhalt in Ihrem Interesse.
Sollten Sie als Bauträger eine Liegenschaft entwickeln, so übernehme ich für Sie Liegenschaftskaufvertrag, die Errichtung des Wohnungseigentumsvertragsvertrages und die Errichtung der Kaufverträge für die einzelnen Wohnungseigentumsobjekt (BTVG-Abwicklung). Kaufvertragserrichtung zum Pauschalpreis.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Immobilienrecht biete ich Ihnen folgende Leistungen an:
Wenn Sie erwägen eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück zu kaufen und an einer zügigen und kosteneffizienten Errichtung des Kaufvertrages samt treuhändiger Abwicklung interessiert sind, dann zögern Sie nicht, mich anzurufen und einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.